Der Freistaat Thüringen hat mit 763 km von 1.393 km den größten Anteil am ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifen.
Nach dem Fall der Grenze und der Wiedervereinigung wurden Mitte der 90er Jahre erste Konzepte zur Erhaltung und Entwicklung des Grünen Bandes Thüringen erarbeitet.
Seit 1998 gibt es ein Leitbild, welches der Natur den Vorrang einräumt, aber auch die Funktion des Grünen Bandes als Erinnerungslandschaft sowie seine Bedeutung für Fremdenverkehr und Regionalentwicklung in den Blick nimmt.
Früh forderten die Bundesländer die Klassifizierung des Grenzstreifens als Teil des Nationalen Naturerbes und Übertragung an die Länder, wobei Thüringen eine federführende Rolle einnahm.
Zum 1.1.2010 gingen in Thüringen die Flächen des Grünen Bandes in das Eigentum der Stiftung Naturschutz Thüringen ein: etwa 3900 Hektar zersplitterter Grundbesitz, den es im Sinne eines extensiven Offenland-Biotopverbundes zu erhalten und zu entwickeln galt.
Dies konnte und kann nur in Zusammenarbeit mit vielen Akteuren gelingen.
Die Landwirtschaftsflächen wurden zur extensiven Nutzung verpachtet, verbuschte Bereiche wieder freigestellt und einer extensiven Grünlandnutzung zugeführt.
Und dort wo der Wald das Grüne Band unwiederbringlich zurückerobert hat, betreibt die Stiftung naturnahe Waldwirtschaft und etabliert Sondernutzungsformen wie die Nieder- und Mittelwaldwirtschaft.
All dies geschieht mit dem Ziel, das Grüne Band Thüringen erlebbar zu machen und seine Biotopverbundfunktion zu erhalten bzw. zu entwickeln.
Mit der Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument durch die Thüringer Landesregierung am 29. Jahrestags der Grenzöffnung hat die Stiftung Naturschutz Thüringen dessen Trägerschaft übernommen.
In dieser neuen Funktion und als Eigentümerin von etwa der Hälfte der Flächen des ehemaligen Grenzstreifens auf Thüringer Gebiet stehen wir in besonderer Verantwortung für den Erhalt und die Entwicklung dieses längsten Biotopverbundes Deutschlands und einzigartigen Denkmals der deutschen Teilung und Wiedervereinigung.